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EU darf Kritik
per Gesetz unterdrücken |
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Der Europäische Gerichtshof entschied im März 2001, daß die EU Kritik unterdrücken darf, um ihren Ruf zu schützen. Das Gericht entschied, daß die Kommission Kritik einschränken darf, die "dem Image und dem Ruf der Institutionen" schaden. Sie darf das durch Rückgriff auf ein legales Mittel, daß von faschistischen Regierungen verwendet wurde, um in den 20er und 30er Jahren Widerspruch zu unterdrücken. Es handelt sich um den "Schutz der Rechte anderer". Damit widerspricht der europäische Gerichtshof einem halben Jahrhundert von Fallentscheidungen an Europas anderem Gericht, dem nicht-EU-Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt entschieden, daß Regierungen die Kritik nicht auf solche Art und Weise einschränken dürfen. Speziell der Ausdruck "Schutz der Rechte anderer" kann sich nicht auf öffentliche Bereiche beziehen. Die Entscheidung zeigt, daß sich der europäische Gerichtshof nicht an die Menschenrechtskonvention hält, die von britischen Juristen nach dem Zweiten Weltkrieg entworfen wurde, um die Freiheit in Europa zu gewährleisten. Das ist eine extrem gefährliche Entwicklung, weil die neue EU-Charta der Grundrechte dem europäischen Gerichtshof neue Kompetenzen im Bereich der Bürgerrechte einräumt. So wird er von einem rein wirtschaftlich orientierten Gerichtshof, der sich mit einzelnen Marktthemen beschäftigt, zu einem voll funktionstüchtigen Obersten Gericht umgewandelt. Der europäische Gerichtshof beruft sich auf die Charta bereits so, als wäre es ein Dokument mit Rechtsstatus. Es könnte bald so weit sein, daß Fälle der freien Meinungsäußerung von einfachen Bürgern oder auch von Euro-kritischen Zeitungen vor Gericht behandelt werden. Es gibt jetzt zwei rivalisierende europäische Gesetze, die von rivalisierenden Gerichtshöfen überwacht werden, die noch dazu verschiedene Ansichten über die Bürgerrechte haben. Der Kampf hat gerade erst begonnen. (Quelle: The Telegraph (GB), März 2001 - Magazin Matrix 3000 B.8/2001) |
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Unser Kommentar: Wo leben wir nun eigentlich? Ein europäischer Gerichtshof, der sich demokratisch nennt, übernimmt faschistische Gesetze. Soll dies etwa das neue Europa der Freiheit darstellen? |